24.Jan.2012 Ausbildung zum Friseur verkürzen – Voraussetzungen
Meine Ausbildung zur Friseurin beträgt 18 Monate, aber zum Verkürzen benötigt man ein paar Voraussetzungen die ich in diesem Artikel gerne erläutern würde.
Die reguläre Ausbildungszeit zum Friseur/zur Friseurin beträgt 3 Jahre. Allerdings kann man diese verkürzen wenn man gewisse Voraussetzungen erfüllt.
Hauptschulabschluss, erweiterter Hauptschulabschluss, oder kein Schulabschluss: keine Möglichkeit zu verkürzen
Mittlere Reife: hier verringert sich die reguläre Ausbildungszeit um 6 Monate, wenn die Berufsschulnoten auf 2,0 stehen
Fachhochschulreife oder Allgemeine Hochschulreife: die reguläre Ausbildungszeit verringert sich um 12 Monate, die Berufsschulnoten sind nicht von Interesse
Wenn man noch eine abgeschlossene Berufsausbildung nachweisen kann: verkürzt sich die Ausbildungszeit um weitere 6 Monate, auch hier sind die Berufsschulnoten nicht relevant
Ich zum Beispiel habe die Fachhochschulreife und eine abgeschlossene Ausbildung zur Maskenbildnerin, daher kann ich die reguläre Ausbildungszeit um 18 Monate verkürzen.
Da die Prüfungen dieses Jahr schon im Januar stattfinden kann ich bereits nach 15 Monaten Friseurausbildung die Gesellenprüfung ablegen.
Das sind lediglich nur die Voraussetzungen die man erfüllen muss um die Möglichkeit zu haben die Ausbildungszeit zum Friseur zu verkürzen. Der Ausbilder, und/oder Betriebsinhaber muss sein Einverständnis dazu geben. Das wird dann alles schriftlich bei Abschluss des Lehrvertrages im Lehrvertrag festgehalten.